
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Paketreisen
1. ALLGEMEINES
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
PAKETREISEN regeln die Rechtsbeziehungen
zwischen Skan-Tours Travel, einem Unternehmensbereich
der SKAN-TOURS Touristik
International GmbH, – nachfolgend kurz
Skan-Tours Travel genannt – und Wiederverkäufern
von Reiseleistungen – nachfolgend kurz
Vertragspartner genannt – und sind wesentlicher
Bestandteil der jeweiligen Verträge.
2. ANGEBOTE
Skan-Tours Travel erstellt alle Angebote –
soweit nicht ausdrücklich eine abweichende
Regelung vereinbart wurde – kostenlos, unverbindlich
und freibleibend.Alle im Angebot enthaltenen
Preisangaben verstehen sich – soweit
nicht ausdrücklich anders ausgewiesen – als
Netto-Preise je Person in EURO. Skan-Tours
Travel behält sich bis zum Leistungsbeginn die
Korrektur von eventuellen Schreib-, Druck- und
offensichtlichen Rechenfehlern ausdrücklich
vor.
3. AUFTRAG/BESTÄTIGUNG
Der Vertragspartner bietet mit seinem Auftrag
Skan-Tours Travel den Abschluss eines Vertrages
verbindlich an. An diesen Auftrag ist der Vertragspartner
mindestens 14 Tage gebunden, es
sei denn, dass ausdrücklich andere Fristen zwischen
Skan-Tours Travel und dem Vertragspartner
vereinbart wurden.Mit der Bestätigung
durch Skan-Tours Travel an den Vertragspartner
innerhalb der oben genannten bzw. gesondert
vereinbarten Frist erlangt der Vertrag Gültigkeit.
Änderungswünsche zum Vertragsinhalt
von Seiten des Vertragspartners nach Vertragsgültigkeit
bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung
durch Skan-Tours Travel. Skan-Tours Travel
hat in diesem Fall das Recht, daraus resultierende
Bearbeitungskosten dem Vertragspartner
in Rechnung zu stellen. Auftrag und Bestätigung
bedürfen jeweils der Schriftform.
4. ABWICKLUNGSMODALITÄTEN
Skan-Tours Travel verpflichtet sich, gemäß den
vertraglichen Regelungen Reiseleistungen zu organisieren
und dem Vertragspartner zur Verfügung
zu stellen und bei Vorbereitung, Durchführung
und Abwicklung der Reise die Rechte
und Interessen des Vertragspartners zu wahren.
Skan-Tours Travel steht das Recht zu, die Leistung
für den Fall zu verweigern, dass der Vertragspartner
seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht innerhalb der in Abschnitt 5 genannten
Fristen nachkommt.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die vertraglich
vereinbarten Reiseleistungen abzunehmen
und alles Erforderliche zu tun, um die vertragsgemäße
Vorbereitung, Durchführung und
Abwicklung der Reise zu ermöglichen, insbesondere
die Zahlungsverpflichtungen einzuhalten.
Skan-Tours Travel ist nicht Reiseveranstalter
im Sinne des BGB.
Bei Reisen in Länder, in denen für die Reiseteilnehmer
Visapflicht besteht muß die endgültige
Teilnehmermeldung spätestens 6 Wochen, bei
allen anderen Reisen spätestens 4 Wochen vor
Reiseantritt bei Skan-Tours Travel vorliegen.
Gleichzeitig benötigt Skan-Tours Travel eine
Zimmerliste, aus der die Aufteilung der Doppel-,
Einzel- bzw. Mehrbettzimmer sowie die Kabinenbelegung
bei Nachtfährüberfahrten hervorgeht.
Soweit aus der Nichtbeachtung der Fristen
zusätzliche Kosten entstehen, trägt diese der
Vertragspartner. Für sonstige Nachteile aus
der Nichtbeachtung der Fristen ist die Haftung
durch Skan-Tours Travel ausgeschlossen.
Für einzelne Reise behält sich Skan-Tours
Travel das Recht vor, eine Mindestteilnehmerzahl
vorzugeben.
5. ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Mit der Bestätigung von Skan-Tours Travel
werden folgende Anzahlungsbeträge je Auftrag
fällig:
EUR 150,00 bei einem Auftragswert bis EUR
5.000,00 und
EUR 300,00 bei einem Auftragswert über
EUR 5.000,00.
Hat der Vertragspartner Skan-Tours Travel
mehrere Aufträge erteilt, kann eine abweichende
Regelung vereinbart werden.
Die Restzahlung ist – soweit nicht ausdrücklich
anders ausgewiesen – vom Vertragspartner
bis spätestens 14 Tage vor Leistungsbeginn
bei Skan-Tours Travel eingehend zu leisten.
6. PREISÄNDERUNGEN
Skan-Tours Travel behält sich vor, ausgeschriebene
und bestätigte Preise aus wichtigen,
unvorhersehbaren Gründen zu ändern,
sofern zwischen Bestätigung und Leistungsbeginn
mehr als 4 Monate liegen.
Übersteigen die Preiserhöhungen 10%, so ist
der Vertragspartner berechtigt, kostenlos vom
Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muß
Skan-Tours Travel unverzüglich schriftlich erklärt
werden.
Unabhängig davon sind kurzfristige Preisänderungen
aufgrund behördlich festgelegter
und/oder genehmigter Hotel- , Beförderungsund
sonstiger Tarife i.S. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen möglich, berechtigen
den Vertragspartner jedoch nicht
zum kostenlosen Rücktritt. Bei einer eventuellen
Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes
hält sich Skan-Tours Travel die Möglichkeit
offen, die Preise entsprechend anzupassen.
7. KÜNDIGUNG/NICHTANTRITT
DURCH DEN VERTRAGSPARTNER
Der Vertragspartner hat jederzeit das Recht,
den Vertrag zu kündigen. Auftragsänderungen
bezüglich des Leistungstermins gelten stets als
Kündigung verbunden mit einer neuen Auftragserteilung.
Der Vertragspartner muss seine
Kündigung schriftlich erklären.Die Nichteinhaltung
der vereinbarten Zahlungsfristen gilt nicht
als Kündigung/Rücktritt. Bei Kündigung/Nichtantritt
durch den Vertragspartner verliert Skan-
Tours Travel seinen Anspruch auf den vereinbarten
Arrangementpreis, kann jedoch eine
angemessene Entschädigung für getroffene Auftragsvorkehrungen
und seine Aufwendungen
verlangen.
Nach Wahl kann Skan-Tours Travel die Höhe
der Entschädigung sowohl beim Teil- wie auch
beim Vollstorno entweder durch den Einzelnachweis
konkret oder pauschaliert berechnen.
Im Fall der pauschalierten Berechnung der
Entschädigung gelten folgende Regelungen:
a) Teilstorno
aa) bis 30 Tage – sofern in der jeweiligen
Auftragsbestätigung ausdrücklich keine andere
Frist für eine kostenlose Stornierung
angegeben ist – vor Leistungsbeginn entstehen
keine pauschalierten Kosten;
bb) ab 29 Tage bis 21 Tage vor Leistungsbeginn
ist die Stornierung bis zu 30% der
ursprünglich gebuchten Teilnehmerzahl kostenlos,
für jeden darüber hinausgehenden
Teilnehmer werden 20% des Arrangementpreises
berechnet;
cc) ab 20 Tage bis 14 Tage vor Leistungsbeginn
ist die Stornierung von 15% der ursprünglich
gebuchten Teilnehmerzahl kostenlos, für jeden
darüber hinausgehenden Teilnehmer werden
40% des Arrangementpreises berechnet;
dd) ab 13 Tage bis 1 Tag vor Leistungsbeginn
werden je stornierten Teilnehmer 60% des
Arrangementpreises berechnet;
ee) bei Nichtantritt der Reise werden je
gebuchten Teilnehmer 80% des Arrangementpreises
berechnet, bei Gruppen, die nur
eine Übernachtung gebucht haben, werden
100% des Arrangementpreises berechnet.
b) Vollstorno
aa) bis 30 Tage – sofern in der jeweiligen
Auftragsbestätigung ausdrücklich keine
andere Frist für eine kostenlose Stornierung
angegeben ist – vor Leistungsbeginn entstehen
keine pauschalierten Kosten;
bb) ab 29 Tage bis 21 Tage vor Leistungsbeginn
werden je gebuchten Teilnehmer 20%
des Arrangementpreise berechnet;
cc) ab 20 Tage bis 14 Tage vor Leistungsbeginn
werden je gebuchten Teilnehmer 40%
des Arrangementpreises berechnet;
dd) ab 13 Tage bis 1 Tag vor Leistungsbeginn
werden je gebuchten Teilnehmer 60% des
Arrangementpreises berechnet;
ee) bei Nichtantritt der Reise werden je
gebuchten Teilnehmer 80% des Arrangementpreises
berechnet, bei Gruppen, die nur
eine Übernachtung gebucht haben, werden
100% des Arrangementpreises berechnet.
Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis keines
oder eines geringeren Schadens unbenommen.
Die Regelungen über die pauschalierte Berechnung
der Entschädigung findet keine Anwendung
auf eventuell bereits entstandene
Visakosten. Diese werden von Skan-Tours Travel dem Vertragspartner gesondert in
Rechnung gestellt.
Abweichend von den Regelungen über die
pauschalierte Berechnung der Entschädigung
können einzelvertraglich gesonderte Regelungen
über die pauschalierte Berechnung
der Entschädigung vereinbart werden. Diese
sind im jeweiligen Angebot/in der jeweiligen
Auftragsbestätignung definiert.
8. KÜNDIGUNG DURCH SKAN-TOURS TRAVEL
Skan-Tours Travel hat in folgenden Fällen das
Recht, vom Vertrag zurückzutreten:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Vertragspartner
seinen Zahlungsverpflichtungen innerhalb
der bestehenden Geschäftsbeziehungen
nicht fristgerecht nachkommt bzw. die vereinbarten
Vertragsbedingungen nicht einhält. In
diesem Fall ist Skan-Tours Travel berechtigt,eine
pauschalierte Entschädigung analog der Regelungen
unter Abschnitt 7 b) zu verlangen.
b) ohne Einhaltung einer Frist bei Fällen höherer
Gewalt, Streik, Unruhen, Naturkatastrophen,
Epidemien, hoheitlichen Anordnungen
oder grundlegender politischer Veränderungen.
c) bis zu 3 Wochen vor Leistungsbeginn,
wenn die Pflicht, die Leistung zu erbringen,
für Skan-Tours Travel nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten die Überschreitung der
wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die
vereinbarten Leistungen, bedeuten würde, es
sei denn, dass Skan-Tours Travel die dazu führenden
Umstände zu vertreten hat.
Kündigt Skan-Tours Travel den Vertrag aus den
unter 8 b) und 8 c) genannten Gründen, so
werden die bereits gezahlten Beträge an den
Vertragspartner zurückgezahlt.Weitere Ansprüche
werden ausdrücklich ausgeschlossen.
9. HAFTUNG/GEWÄHRLEISTUNG
Skan-Tours Travel haftet im Rahmen der
Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns
aus dem Vertrag für die Richtigkeit
der Ausschreibung, für eine sorgfältige Auswahl
der Leistungsträger, eine gewisssenhafte
Reisevorbereitung, die ordnungsgemäße
Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen
entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen
Ziellandes und -ortes.
Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw.
Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung
wird jedoch ausgeschlossen,
ebenso die Haftung für die ständige Betriebsbereitschaft
von Einrichtungen wie Heizung,
Klimaanlage, Lift, Swimmingpool usw.
Die Haftung für ungesetzliche und/oder unerlaubte
Handlungen der Leistungsträger wird
ausdrücklich ausgeschlossen.
Soweit Skan-Tours Travel haftet, kann nur ein
Anspruch auf anteilige Minderung des Arrangementpreises
geltend gemacht werden.
Die Haftung wird der Höhe nach in jedem
Fall auf den Arrangementpreis beschränkt.
Ansprüche entstehen nur dann, wenn sie
Skan-Tours Travel gegenüber unverzüglich
geltend gemacht werden; hierbei wird eine
Ausschlussfrist von einem Monat, gerechnet
vom vereinbarten Leistungsende, vereinbart.
Weiterhin wird ausdrücklich vereinbart, dass
die vereinbarten Leistungen durch Skan-Tours
Travel auch dann als ordnungsgemäß erbracht
gelten, wenn namentlich bestätigte Hotels
nicht zur Verfügung stehen, die Unterbringung
in mehreren Hotels erfolgt oder das
Hotel während des Aufenthaltes gewechselt
werden muss, soweit die Änderung innerhalb
einer gleichwertigen Kategorie vorgenommen
wird. Können aus den gleichen Gründen
bestätigte Zusatzleistungen (Sportveranstaltungen,
Betriebsbesichtigungen, Theater- und
Konzertaufführungen usw.) nicht erbracht
werden, so besteht nur ein Anspruch auf Rückerstattung
des für die Zusatzleistung gezahlten
Preises. Weitergehende Ansprüche werden
ausgeschlossen.
Die durch die Postordnung und ausländische
gesetzliche Vorschriften eintretenden Haftungsbeschränkungen
von Skan-Tours Travel gegenüber
dem Vertragspartner gelten als ausdrücklich
vereinbart.
10. MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Vertragspartner unternimmt seinerseits im
Rahmen der Schadensminderungspflicht die Verpflichung,
bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung
der Störung beizutragen und eventuell
entstehenden Schaden gering zu halten. Insbesondere
ist er verpflichtet, seine Beanstandung
unverzüglich der zuständigen Reiseleitung zur
Kenntnis zu bringen.Diese ist beauftragt,sofern
dies möglich ist, für Abhilfe zu sorgen. Ist die
zuständige Reiseleitung nicht erreichbar, so ist
die Beanstandung unverzüglich über die in den
Reiseunterlagen ausgewiesene Notrufnummer
oder durch Telegramm Skan-Tours Travel zur
Kenntnis zu bringen. Die Reiseleitung oder im
Falle ihrer Abwesenheit der Leistungsträger ist
angehalten, eine schriftliche Niederschrift über
die Reklamation anzufertigen und dem Vertragspartner/
Kunden eine Kopie auszuhändigen.Sollten
Gewährleistungsansprüche gestellt werden,
so ist die unverzügliche Mängelrüge
gegenüber Skan-Tours Travel oder ihrer Beauftragten
Anspruchsvoraussetzung. Alle diesbezüglichen
Ansprüche sind innerhalb der Ausschlussfrist
von einem Monat nach dem vertraglich
vorgesehenem Leistungsende gegenüber
Skan-Tours Travel geltend zu machen,
wobei das Eingangsdatum bei Skan-Tours Travel
massgebend ist.
11. PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN-,
GESUNDHEITS- UND SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
Der Vertragspartner ist gegenüber Skan-Tours
Travel für die vollständige, richtige und rechtzeitige
Ausfüllung und Zusendung der Visaanträge
und für die Beachtung aller Pass-, Zoll-
, Devisen-, Ausweis-, Melde-, Gesundheits- und
Sicherheitsbestimmungen verantwortlich.
Alle Skan-Tours Travel durch Nichtbeachtung
dieser Bestimmungen entstehenden Nachteile
bzw. Schäden machen den Vertragspartner
schadensersatzpflichtig.
Ist die Beschaffung von Visa, Zolldokumenten
u. ä. Vertragsbestandteil, schließt Skan-Tours
Travel die Haftung für Schäden und Folgeschäden,
die dadurch entstehen, dass Visaanträge,
Zolldokumente u.ä.von den zuständigen
Behörden/Stellen nicht vollständig, nicht ordnungsgemäß
oder nicht fristgerecht bearbeitet
wurden bzw. die beantragten Dokumente
nicht erteilt/ausgestellt wurden, aus.
Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Schäden/
Folgeschäden, die aus der unvollständigen,
nicht ordnungsgemäßen bzw. nicht fristgemäßen
Beförderung/Zustellung der Anträge/
Dokumente durch den damit beauftragten
Beförderer entstehen.
12. VORRANG
EINZELVEREINBARUNG
Werden lt. Angebot/Auftragsbestätigung im
konkreten Fall von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für Paketreisen abweichende
Vertragsmodalitäten vereinbart, so haben
diese Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für Paketreisen.
13. SONSTIGES
Sind einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Paketreisen ungültig,
so berührt dies nicht die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen. Generell sind die
abgegebenen Willenserklärungen des Vertragspartners
mit dem Eingangsdatum bei Skan-Tours
Travel wirksam. Die Berichtigung von Druckfehlern
oder offensichtlichen Rechenfehlern in
den Angeboten der Skan-Tours Travel bleibt
vorbehalten.
14. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist Gifhorn.
15. GÜLTIGKEIT
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für alle Verträge, deren vereinbarter
Leistungsbeginn nach dem 31.12.2009 liegt.
SKAN-TOURS TRAVEL
ein Unternehmensbereich der
SKAN-TOURS
Touristik International GmbH
Eysselkamp 4
D – 38518 Gifhorn
Tel. 0 53 71 / 8 93-0
Fax 0 53 71 / 8 93-899
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